Wer übernimmt die Kosten?

 

 

Zugang zur Psychotherapie

Sie können unverbindlich Kontakt zu mir aufnehmen und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch mit Ihnen und Ihrem Kind.

Bringen Sie zu diesem bitte (falls vorhanden) bisherige Befunde und Testergebnisse mit sowie das Untersuchungsheft Ihres Kindes mit.

Da ich für die Abrechnung mit Krankenkassen zugelassen bin, brauchen Sie keine ärztliche Überweisung. Bitte bringen Sie aber unbedingt die Krankenkassenkarte des Kindes mit! Wie auch beim Arzt wird diese vierteljährlich bei mir eingelesen.

 

5 Probestunden

Die Krankenkassen übernimmt in der Regel die Kosten für 5 probatorische Sitzungen ohne dass ein weiterer Antrag gestellt werden muss. In diesen Sitzungen kann herausgefunden werden, ob alle Beteiligten miteinander arbeiten wollen und können, eine genaue Diagnose kann erstellt werden und die Zielsetzung der Therapie wird besprochen.


Antragstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse

Damit die Krankenkassen die weiteren Therapiekosten übernimmt, ist die Diagnose einer psychischen Erkrankung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen Voraussetzung. 

Das notwendige Gutachten wird von mir erstellt, auch alle anderen Formulare habe ich vorrätig.

Die Notwendigkeit einer Therapie beurteilt ein externer Gutachter, der Ihren Namen nicht erfährt. Dieser legt der Kasse die Übernahme der Kosten nahe ohne inhaltliche Informationen weiter zu geben. Die Kasse erfährt damit keinerlei Details!

Mehr über das therapeutische Verfahren und die Dauer einer Therapie finden Sie rechts im Reiter "Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie"

 

Dauer bis zur Genehmigung

Aufgrund des oben beschriebenen Vorgehens über den Gutachter vergehen in der Regel ein paar Wochen (meist 4-6), bis die Antwort der Kasse da ist. Gemeinsam werden wir besprechen, wie wir die Zeit bis zur Aufnahme der eigentlichen Therapie überbrücken können.

 

SCHWEIGEPFLICHT

Wichtig zu wissen ist, dass ich der ärztlichen Schweigepflicht unterliege. Bereits ab dem ersten Kontakt darf und werde ich niemandem über die Kontaktaufnahme oder über Inhaltliches erzählen.

Um die Qualität meiner Arbeit aufrecht zu erhalten, tausche ich mich regelmäßig mit erfahrenen Kollegen aus. Aber auch hier wird größten Wert auf absolute Anonymität gelegt!

Hin und wieder ist ein Austausch mit Erziehern, Lehrern oder Ärzten sinnvoll. Hierfür benötige ich eine Schweigepflichtentbindung von Ihnen (vorrätiges Formular).

 

 

Kostenübernahme der privaten Kassen

Leider haben die privaten Kassen kein einheitlichen Verfahren zur Psychotherapie. Doch auch hier muss eine Therapie erst genehmigt werden. Wie auch bei Arztbesuchen ist mein Vertragspartner der/die Versicherte. Die Rechnung wird nach dem jeweils aktuellen Leistungskatalog (GOP) erstellt. Bitte fragen Sie Ihre Krankenkasse nach den dort geltenden Regelungen. 

 

 

 

Gerne berate ich Sie zu weiteren Fragen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Adresse

Buchenweg 17

88444 Ummendorf

 

(Bitte Nebeneingang benutzen)

 

 

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Kontakt

07351 - 421 672

praxisfrasch@gmx.de

 

 

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Psychotherapeutische Sprechstunde

Nach Vereinbarung

 

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